Alle Leistungen
GEBURTSHILFE
INFO
Die Schwangerenvorsorge ist in den Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich geregelt. Darin sind eine Reihe von Basisleistungen vorgesehen, die von der Krankenkasse übernommen werden.
Wir bieten Ihnen darüber hinaus eine Reihe von Zusatzleistungen an.
Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftrichtlinien
- Regelmäßige Untersuchung von Urin, Gewicht und Blutdruck
- Je nach Schwangerschaftsalter verschiedene Blutuntersuchungen zur Bestimmung der Blutgruppe mit Antikörperstatus, Röteltiter, Ausschluß einer Luesinfektion, HIV-Test, Hepatitistest, Blutbild
- Ein Abstrich auf Chlamydien
- Drei Ultraschalluntersuchungen in der ca 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche
- Regelmäßige Untersuchungen des Muttermundes und Untersuchung des Scheidensekrets zum Ausschluß einer Entzündung im Scheidenbereich
- CTG (Aufzeichnung der kindlichen Herztöne und der Wehen) ab der 30. Schwangerschaftswoche zur Überwachung des Kindes und zur Erkennung vorzeitiger Wehen